Fahrgemeinschaft

Fahrgemeinschaft
Fahr|ge|mein|schaft 〈f. 20Zusammenschluss mehrerer Personen, die in einem Fahrzeug gemeinsam zur Arbeit o. Ä. fahren ● eine \Fahrgemeinschaft gründen, bilden

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Fahr|ge|mein|schaft, die:
Gruppe von Personen, die (z. B. aus Gründen der Kostenersparnis) ihre Fahrt zur Arbeit od. zur Ausbildung gemeinsam in einem Fahrzeug zurücklegen.

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Fahrgemeinschaft,
 
Zusammenschluss mehrerer Personen für Fahrten in einem privaten Pkw, besonders im Berufsverkehr (nicht zu verwechseln mit Carsharing). Fahrgemeinschaften bringen sowohl gesamtwirtschaftliche als auch einzelwirtschaftliche Vorteile (Verminderung des Kraftstoffverbrauchs, der Umweltbelastung, der Verkehrsstaus und der Unfallzahlen). - Steuerrechtlich können Arbeitnehmer, die Fahrgemeinschaften bilden, die Fahrtkosten als Werbungskosten ansetzen, aber nur für die Fahrten mit dem eigenen Fahrzeug; Umwegstrecken können in die Entfernungsberechnung einbezogen werden. Wegeunfälle sind durch die gesetzliche Unfallversicherung gedeckt. - Für die Vermittlung von Mitfahrgelegenheiten im privaten Fernverkehr haben sich in größeren Städten Mitfahrzentralen gebildet.

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Fahr|ge|mein|schaft, die: Gruppe von Personen, die aus Gründen der Kostenersparnis ihre Fahrt zur Arbeit od. zur Ausbildung gemeinsam in einem Fahrzeug zurücklegen: sich zu einer F. zusammenschließen.

Universal-Lexikon. 2012.

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